Unterstützung und Beratung unter: 0043 7723 21115 Mo-Fr 8-12 u. 13-18 Uhr
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Fritzmobile GmbH
Hauptstr. 61
A-4952 Weng im Innkreis
Öffnungszeiten:
Mo - Fr: 8-12 u. 13-18 Uhr | Sa geschlossen
Finanzierung bei Fritzmobile GmbH
Allgemeine Mindestvoraussetzungen
- Mindestalter von 18 Jahren
- Einkommen >= Existenzminimum netto
- Hauptwohnsitz in Österreich
- Beschäftigung in Österreich oder umliegendem Grenzland
- Mindestens 1 Monat bei gleichem Arbeitgeber beschäftigt
- Gültiger und vom Kunden unterfertigter amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, (EU-)Personalausweis oder Aufenthaltstitel)
- Inländische Bankverbindung
- Personen, welche in keinem aufrechten Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen und kein regelmäßiges, pfändbares Einkommen in Österreich beziehen, sind nur mit solventen Mit-
schuldner finanzierbar.
Beispiele für nicht pfändbare Einkommen:
Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Notstandshilfe-
und Krankengeld, Karenzgeld, Pflegegeld, Sti-
pendium, Familienbeihilfe
Einzureichende Unterlagen
Arbeitnehmer & Pensionisten
- Vorlage einer gültigen und auf den Namen des Kunden lautenden Bankomatkarte (Falls nicht vorhanden, aktueller Lohn-/Gehaltszettel (letztes Monat) oder Pensionsbescheid. Achtung: Es dürfen keine Pfändungen oder Exekutionen bestehen.)
- Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Führerschein oder (EU-)Personalausweis)
- Kopie der Rechnung oder Kaufvertrag und die vom Kunden unterfertigte Warenübernahme
Zusätzliche Unterlagen bei Finanzierungen über € 4.000,–
- Kopie eines aktuellen Lohn-/Gehaltszettels oder Pensionsnachweises (letztes Monat)
(Achtung: Es dürfen keine Pfändungen oder Exekutionen bestehen.)
- Nicht-EU/EFTA-Bürger: Kopie Reisepass und Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung inkl. Arbeitsbewilligung
Bei Finanzierungen von selbstständigen Personen ist eine 20 % Anzahlung erforderlich.
Die notwendigen Voraussetzungen erfahren Sie bei Ihrem Betreuer. Keine Finanzierungen
an Personen- oder Kapitalgesellschaften.